Staatliche Förderung (Bund)
Bildungsprämie (1): Prämiengutschein
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Der Prämiengutschein kann nur für Weiterbildungen eingesetzt werden, deren Veranstaltungsgebühr maximal 1.000 Euro beträgt (inkl. MwSt.). Alle weiteren Einzelheiten zu den Förderbedingungen sowie einen Vorab-Check, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können.
Bildungsprämie (2): Spargutschein
Das Weiterbildungssparen ist ein weiterer Baustein der Bildungsprämie: Der Spargutschein der Bildungsprämie ermöglicht die vorzeitige Entnahme des angesparten Guthabens, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Weiterbildungsstipendium
Bis zu 7.200,- Euro Zuschüsse für anspruchsvolle Weiterbildungen. Weitere Informationen zum Weiterbildungssparen erhalten Sie hier.
Bis zu 2.000,- Euro Förderung jährlich für Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang kann über das Aufstiegsstipendium ermöglicht werden.